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"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Geräten."
Hierbei handelt es sich um eine von der EU vorgeschriebene Abgabe - ähnlich dem "grünen Punkt" - zur Entsorgung von folgenden speziellen Lampen:
Seit dem 24.03.2006 muss gemäß dieser EU-Richtlinie nun für jede dieser Lampen zusätzlich ein Entsorgungsbeitrag gesondert entrichtet werden.
Nähere Infos finden Sie unter www.uba.de oder www.bmu.de
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